1200,- € Steuern sparen
mit neuer Heizung

Alle Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, also auch Reparatur, Wartung oder Aus-tausch von Heizungsanlagen, Gas- und Wasserinstallation, bekom-men seit dem 31.12.2005 einen 20% Steuerbonus.


Quelle: Zentralverband des
deutschen Handwerks (ZDH)“

Seit dem 01.01.2009 ergibt sich bei maximal 6000 Euro Handwerker- kosten pro Jahr, ein Steuervorteil von bis zu 1200 Euro je Haushalt. Die Rechnungen werden einfach bei der jährlichen Einkommens-steuererklärung beim Finanzamt abgegeben. Der Steuerbonus wird mit der festgesetzten Einkommen-steuer verrechnet.

Wer jetzt beispielsweise seine Heizung modernisieren lässt, kann nicht nur Steuern sondern zukünftig eine Menge an Heizkosten sparen. Allerdings nur, wenn die Arbeiten von einem Fachhandwerker aus-
geführt werden.

Voraussetzungen für
den Steuerbonus
Handwerkerleistungen in einem
  selbst genutzten Einfamilienhaus
  oder einer Wohnung (Mieter oder
  Eigentümer)
alle Erhaltungs-, Modernisierungs-
  und Renovierungsmaßnahmen
Handwerkerrechnungen mit
  ausgewiesener Mehrwertsteuer
Arbeitskosten inkl. der MWSt!
  Nicht begünstigt werden Material-
  kosten. Diese müssen daher
  separat auf der Rechnung
  ausgewiesen werden.
Zahlungen, die per Kontoauszug
  oder Übereisungsbeleg
  nachgewiesen werden
Leistungen und Zahlungen, die
  nach dem 31.12.2005 erbracht
  werden

Alle wichtigen Informationen zu diesem
Thema wurden vom Zentralverband des
deutschen Handwerks (ZDH) übersicht-
lich in einer Broschüre zusammen-
gestellt.

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"Steuerbonus für Handwerkerleistungen"
(468 KB)